Amazon sichert Patent für Online-Flohmarkt

Egal ob Spiele, Bücher, Filme oder Musik – all dies lässt sich nicht weiterverkaufen. Somit bleibt der Nutzer auf den Sachen sitzen, immerhin wird man diese ja nicht los. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) bereits klage gegen Valve eingereicht, man wolle erreichen das z.B. Spiele genauso wie Brettspiele weiterverkauft werden können.

Die Spieleseite Gamersglobal.de berichtet, das Amazon ein Patent für einen „digitalen Gebrauchtverkauf“ zugesprochen bekommen hatte. Amazon trug dieses Patent bereits 2009 bei der United States Patent and Trademark Office ein.

Im Patent (Nummer 8,364,595) wird beschrieben, wie ein digitales Werk von einem Nutzerkonto auf ein anderes Wandert, im Konto des Verkäufers wird das Werk dauerhaft gelöscht. Wie oft man ein Werk weiterverkaufen kann, soll der Anbieter festlegen können.

Natürlich gibt es auch Sorgen bei Entwicklern, Firmen die ihre Inhalte nur Online verkaufen, haben ein Problem – sie würden kein Umsatz mehr machen, den das alles würde nur noch via Gebrauchtmarkt umherwandern, niemand würde ja mehr den Originalpreis bezahlen.

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