Impressum-Service für Autoren und Webseitenbetreiber

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Wer als Autor/in unter einem Pseudonym Bücher oder andere Dinge auf den Markt bringt oder sich im Internet einen Meinungsblog zu eigen gemacht hat, der sieht sich einer großen Hürde entgegen. In diesem Ratgeber zeige ich, wie die private Adresse im Internet als Webseitenbetreiber oder im Self Publishing (Buch, E-Book, …) verheimlicht werden kann. Hier hilft nämlich ein Pseudonymservice oder Impressumservice.

Muss ich meine Adresse als Self Publisher angeben?

Ja. Ein Impressum ist auch in einem Buch beziehungsweise E-Book eine Pflicht. In einem Buch muss der Herausgeber und die Druckerei angegeben werden — im Falle eines Self Publishing (zum Beispiel über Amazon KDP) sind Sie selbst der Herausgeber. Was genau integriert werden muss, unterscheidet sich allerdings von Bundesland zu Bundesland.

Im Impressum darf aber NICHT das Pseudonym als Name gewählt werden, sondern nur der Klarname. Zudem muss natürlich auch eine Adresse genannt werden, an die notfalls Briefe zugestellt werden können und deren Erhalt unterschrieben werden kann, daher zählt kein Postfach.

Es gibt keinen Unterschied in der Impressumspflicht zwischen einem Print-Buch und einem E-Book.

Impressum auf Webseiten und Social Media notwendig?

Das war leider noch nicht alles, denn auch Webseiten benötigen ein Impressum mit Klarnamen und einer ladungsfähigen Adresse. Im Telemediengesetz heißt es (Ausschnitt):

1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post (…)

Zudem benötigen Sie auch auf Social Media Netzwerken wie Facebook, Instagram, Twitter, Pinterest und Co. eine Impressumsangabe. Laut einem Artikel von Allfacebook ist allerdings ein Link zum Impressum von der Webseite auf Social Media Kanälen ebenfalls in Ordnung.

Kann ich die Impressumspflicht umgehen?

Das Gesetz erlaubt eine Firmenadresse oder Geschäftsadresse und hierbei keilen sich Impressumsservices oder auch Pseudonymservices ein. Die Beauftragung eines solchen Dienstes ist sehr einfach: Sie erteilen dem Dienst eine Empfangsvollmacht, denn es muss möglich sein, dass der Erhalt der Briefe unterschrieben werden kann.

Es gibt auch drei Methoden, wie mit den Briefen umgegangen wird: Entweder Sie holen die Briefe ab oder lassen Sie es sich zusenden. Einige wenige Anbieter würden sogar Ihre Briefe digitalisieren und Sie würden sich damit den Versand sparen. Dies geht allerdings auch erst wiederum mit einer Vollmacht.

Warum sollte die private Adresse versteckt werden?

Es gibt eigentlich keinen Grund, weshalb man seine private Adresse im Impressum verstecken sollte. Wer sich allerdings mit politischen Themen beschäftigt oder anderen Dingen wie Schwarze Magie, Religion oder anderen Dingen, sollten vielleicht doch besser darüber nachdenken.

Impressum-Service Erfahrungen

Für Autoren und Webseitenbetreiber gibt es nicht so viel Auswahl und die Erfahrungsberichte halten sich in Grenzen. Um aber einige zu nennen:

Impressum-Service mit Sitz in den Seychellen:

  • Post.sc wird von einem deutschen Auswanderer betrieben, hierbei kann ein Impressumsservice gebucht werden inklusive digitaler Postzustellung. Es ist genauso möglich, auf den Seychellen über diesen Service eine Firma zu gründen und von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Wer dies tun möchte, sollte aber zuvor Rücksprache halten mit einem Steuerberater.

Die Vorteile des Service sind klar: 12 Monate für 199 € sind preiswert, ebenso besteht dadurch ein Schutz gegen Abmahnungen. Wer sehr viel Wert auf Anonymität legt, wie ein Whistleblower, der könnte den Service auch mit Bitcoin bezahlen.

Alternativen zum Impressumsservice oder Pseudonymservice

Für Autoren ist ein solcher Dienst ideal. Blogger, genauer gesagt Webseitenbetreiber haben aber noch ein ganz anderes Problem: Wie kann eine Rechnung ohne eigene Adresse gestellt werden?

Das ist gar nicht so abwegig, denn wenn der Blog, die Webseite oder das Social Media Profil bekannt ist, dann werden möglicherweise auch Kooperationsanfragen bevorstehen. Diese Kooperationen möchten Sie natürlich nicht kostenlos durchführen.

Anmeldung einer Geschäftsadresse

Bei Familie oder Freunden

Kennen Sie bereits jemanden mit einem eigenen Unternehmen oder Gewerbe? Dann bitten Sie diese Person, dass Sie die Adresse mitverwenden können. Das wäre dann sozusagen Ihr persönlicher Impressumsservice. Es muss aber gewährleistet sein, dass die Post regelmäßig zugestellt werden kann und hierzu benötigt derjenige auch eine Empfangsbevollmächtigung.

Über das Internet

Über das Internet wäre es auch möglich, eine offizielle Geschäftsadresse zu mieten. Die Rentabilität sollte allerdings entsprechend hoch sein, denn ein solcher Dienst kostet zwischen 50 und 200 € im Monat. Das könnte aber dann auch professionell aufgezogen werden, mit einem eigenen Namensschild am Firmenstandort.

Eine Preisübersicht kann ich allerdings nicht gestalten, da die Preise lediglich auf Anfrage herausgegeben werden.

5 Kommentare

  1. Carolin Class Antworten

    Hallo! :-)

    Der Anbieter autorenservices.de sollte nicht genutzt werden, da es hier sehr große Schwierigkeiten gibt und Briefe nicht verarbeitet werden. Lese auf vielen Blogs, dass keine Briefe zugestellt werden. Viele haben gekündigt und Strafanzeige gestellt gegen den Betreiber, der sich in Schweigen hüllt.

    Persönlich kann ich Postflex / adress-schutz.de sehr empfehlen! Bin absolut glücklich damit.

    LG Caro

    • Michael Antworten

      der war gut deine Empfehlung mehr sag ich dazu nicht alles weitere ohne weitere Bemerkung und weshalb und warum.☹
      darf man ja nicht ist ja sonst Beleidigung und üble Nachrede

  2. Pingback: Gewappnet für den Launch? | Bloggen für Anfänger #10 | Myna Kaltschnee

  3. Hansi Antworten

    Vielen Dank für den sehr informativen Artikel. Ich habe den Impressumservice einen der hier aufgeführten Anbieter gewählt. Es kamen bisher leider keine Briefe an und es werden auch keine Mails beantwortet. Es scheint, als wenn nur noch die Internetpräsenz existiert. Eventuell ist diese Liste nicht mehr aktuell?

    Ich habe nun gewechselt zu https://anschrift.net
    Bei diesem Impressumservice läuft alles wie gewünscht und das für nur 6,90 € im Monat für beliebig viele Medien, Webseiten und Social-Media Kanäle. Der Anbieter gehört meiner Meinung nach unbedingt auf die Liste.

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