Nun Offiziell: Strafen für Stechmücken gesetzlich geregelt

München – Stechende Stechmücken müssen ab dem 1. September 2013 mit empfindlichen Strafen rechnen. Sogar über Haftstrafen wurde spekuliert.

Schaut brav aus: Irgendein Viech.

Mücken regieren das Land und die Bürger leiden darunter. Ab dem 1. September 2013 kommen die Mücken aber nicht mehr so ungeschoren davon. Das Münchner Landgericht hat entschieden, dass weibliche Stechmücken nicht mehr Stechen dürfen. Dies hat den Grund, dass durch Mücken ein ziemlich hoher Schaden entsteht und die Freiheit beschränkt.

Anwohner trauen sich am Abend nicht mehr aus – Mücken erwarten sie. Mücken schränken somit Freiheit ein. Auch der Schaden am verlorenen Blut ist gravierend – immer mehr Blutspender werden gesucht. Außerdem ist vor allem der Tourismus betroffen. Leute schauen auf Feldern keine Sonnenuntergänge mehr an – Haupteinnahmequelle von Dörfern – Warum? Mücken.

Außerdem veröffentlichte man Zahlen zu den Vorfällen, alleine 2012 haben Mücken einen Schaden von insgesamt 345,99 Euro verursacht – dies ist ein Plus von über 30% gegenüber den Vorjahren. Ebenso gibt es nun 15% weniger Tourismus auf Dörfern – ein Schaden von 20 Euro. 20 Euro die auch der Deutschen Bahn durch die Lappen gehen, immerhin fahren viele Touristen mit der Bahn zu den Feldern. Ebenso ein Kritikpunkt: Schwarzfahren ist noch immer Gratis.

Wir haben im Landgericht erfragt, wie sie die Stechmücken verfolgen wollen – immerhin sind das kleine Lebewesen. Die Antwort von einem Pressesprecher: „Geheimdienste machen das. Wir haben zwei Programme zum Abhören der Welt – hierbei wird natüüürlich nur nach Mücken Ausschau gehalten. Fliegt eine Mücke in ein Schlafzimmer – so müssen wir tätig werden und das Haus evakuieren. Hierbei haben wir auch Ordneransicht ob die Bewohner des Hauses mit den Mücken unter einer Decke stecken“.

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