Pokémon GO: Verbraucherschützer mahnen Niantic ab

Pokémon GO mit GO Plus

Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat 15 Klauseln aus der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des Spieles Pokémon GO abgemahnt. Die besagten 15 Klauseln sind nach deutschem Recht unzulässig.

Das Hype-Spiel Pokémon GO dürfte mittlerweile auf so ziemlich jedem Smartphone installiert sein. Egal welche Altersgruppe, das Spiel ist beliebt. Das Spiel, welches von Niantic entwickelt wurde, sammelt allerdings viele Daten über die Nutzer, einige Bestimmungen in den Nutzungsbedingungen sind allerdings unzulässig.

Aufgrund des Bruchs gab es nach der Kritik eine Abmahnung seitens des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V.: „Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an die hier geltenden Verbraucherrechts- und Datenschutzstandard halten“, meint Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv in einem Statement.

Der Entwickler Niantic habe noch bis zum 9. August 2016 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die 15 kritischen Vertragsklauseln in dieser aktuellen Form nicht mehr weiter zu verwenden. Sollte das nicht geschehen, könnte es zu einer Klage kommen.

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